Bei uns im Schützenverein kann mit dem vollendetem 10. Lebensjahr, dem Einverständnis der
Sorgeberechtigten und einer Sondergenehmigung des Ordnungsamtes das sportliche Schießen begonnen werden.
Ohne Sondergenehmigung kann erst mit dem vollendetem 12. Lebensjahr und dem
Einverständnis der Sorgeberechtigten geschossen werden.
Alle anderen Disziplinen außer Großkalibergewehr und Großkaliberpistole/Revolver
können erst mit dem 14. Lebensjahr und dem Einverständnis der Sorgeberechtigten geschossen werden.